Förderung und Zulagen beim Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot ist das erste staatlich geförderte Vorsorgeprodukt Deutschlands, das auf prozentualer Förderung basiert. Statt starrer Festbeträge wie bei der alten Riester-Rente gibt der Staat einen festen Prozentsatz zu jedem selbst eingezahlten Euro dazu. Das System ist einfacher, transparenter – und für Familien besonders lukrativ.

1. Die Grundzulage: 20 % auf jeden Euro

Für jeden Euro, den Sie in Ihr AV-Depot einzahlen, zahlt der Staat 20 Cent dazu. Diese Grundzulage gilt für eigene Einzahlungen bis zu 3.000 € pro Kalenderjahr.

Monatliche EinzahlungJahreseinzahlungStaatliche GrundzulageGesamtkapital/Jahr
50 €600 €120 €720 €
100 €1.200 €240 €1.440 €
150 €1.800 €360 €2.160 €
250 € (Maximum)3.000 €600 €3.600 €

Einzahlungen über 3.000 € im Jahr sind möglich, werden aber nicht mehr gefördert. Ab 2030 soll die Fördergrenze auf 3.500 €/Jahr angehoben werden (max. 700 € Zulage).

2. Die Kinderzulage: 25 % pro Kind

Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Eltern eine zusätzliche Förderung von 25 % auf Einzahlungen bis zu 1.200 € je Kind pro Jahr. Die maximale Kinderzulage beträgt damit 300 € pro Kind und Jahr.

Rechenbeispiel: Familie mit 2 Kindern
  • Eigene Einzahlung: 3.000 €/Jahr (250 €/Monat)
  • Grundzulage: 600 €
  • Kinderzulage Kind 1: 300 €
  • Kinderzulage Kind 2: 300 €
  • Gesamtförderung: 1.200 € – das entspricht einer effektiven Förderquote von 40 %!

Die Kinderzulage wird zusätzlich zur Grundzulage gewährt. Sie ist nicht auf die 3.000 €-Grenze der Grundzulage angerechnet. Eltern zahlen also effektiv: eigene 3.000 € + Grundzulage 600 € + Kinderzulagen.

3. Der Berufseinsteiger-Bonus

Wer das AV-Depot vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält in den ersten drei Jahren zusätzlich 200 € pro Jahr – unabhängig von der Einzahlungshöhe.

  • Maximaler Gesamtbonus: 3 × 200 € = 600 €
  • Kombination mit Grundzulage möglich
  • Keine Mindesteinzahlung für den Bonus notwendig

Gerade für junge Menschen ist dieser Bonus besonders wertvoll: 200 €, die mit 22 Jahren investiert werden, wachsen bei 7 % Rendite in 45 Jahren auf über 4.300 € an.

4. Das absolute Maximum herausholen

Wer alle Förderbausteine kombiniert, erzielt folgende jährliche Maximalförderung:

FörderkomponenteMaximalbetrag/Jahr
Grundzulage (20 % von 3.000 €)600 €
Kinderzulage pro Kind (25 % von 1.200 €)300 €
Berufseinsteiger-Bonus (max. 3 Jahre)200 €
Maximal mit 2 Kindern + Bonus (Jahr 1–3)1.400 €

5. Wie wird die Zulage beantragt?

Die Zulage wird nicht automatisch ausgezahlt – Sie müssen sie aktiv beantragen oder Ihren Anbieter damit beauftragen. In der Praxis bieten fast alle zertifizierten AV-Depot-Anbieter einen Dauerzulageantrag an:

  1. Sie ermächtigen den Anbieter einmalig, die Zulage jährlich zu beantragen.
  2. Der Anbieter stellt den Antrag bei der Zentralen Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA).
  3. Die Zulage wird direkt auf Ihr AV-Depot überwiesen und dort investiert.

Wichtig: Der Antrag muss spätestens 2 Jahre nach Ablauf des Beitragsjahres gestellt werden. Wer das verpasst, verliert den Zulageanspruch für dieses Jahr.

6. Wann müssen Zulagen zurückgezahlt werden?

Erhaltene Zulagen müssen zurückgezahlt werden, wenn:

  • Das AV-Depot vorzeitig aufgelöst wird (vor dem 62. Lebensjahr)
  • Die Fördervoraussetzungen rückwirkend nicht mehr erfüllt werden (z. B. Verlust der Rentenversicherungspflicht)
  • Das Kapital zweckwidrig verwendet wird

Bei regulärer Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr bleiben alle Zulagen erhalten. Sie werden dann aber als Einkommen versteuert.

Rechtlicher Hinweis: Alle Artikel auf AV-Depot24 dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Die beschriebenen gesetzlichen Parameter basieren auf dem Stand April 2026 und können sich durch Gesetzesänderungen anpassen. Bitte konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation einen qualifizierten Steuerberater oder Finanzberater. Historische Renditen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse.
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