Das Altersvorsorgedepot ist das erste staatlich geförderte Vorsorgeprodukt Deutschlands, das auf prozentualer Förderung basiert. Statt starrer Festbeträge wie bei der alten Riester-Rente gibt der Staat einen festen Prozentsatz zu jedem selbst eingezahlten Euro dazu. Das System ist einfacher, transparenter – und für Familien besonders lukrativ.
1. Die Grundzulage: 20 % auf jeden Euro
Für jeden Euro, den Sie in Ihr AV-Depot einzahlen, zahlt der Staat 20 Cent dazu. Diese Grundzulage gilt für eigene Einzahlungen bis zu 3.000 € pro Kalenderjahr.
| Monatliche Einzahlung | Jahreseinzahlung | Staatliche Grundzulage | Gesamtkapital/Jahr |
|---|---|---|---|
| 50 € | 600 € | 120 € | 720 € |
| 100 € | 1.200 € | 240 € | 1.440 € |
| 150 € | 1.800 € | 360 € | 2.160 € |
| 250 € (Maximum) | 3.000 € | 600 € | 3.600 € |
Einzahlungen über 3.000 € im Jahr sind möglich, werden aber nicht mehr gefördert. Ab 2030 soll die Fördergrenze auf 3.500 €/Jahr angehoben werden (max. 700 € Zulage).
2. Die Kinderzulage: 25 % pro Kind
Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Eltern eine zusätzliche Förderung von 25 % auf Einzahlungen bis zu 1.200 € je Kind pro Jahr. Die maximale Kinderzulage beträgt damit 300 € pro Kind und Jahr.
Rechenbeispiel: Familie mit 2 Kindern
- Eigene Einzahlung: 3.000 €/Jahr (250 €/Monat)
- Grundzulage: 600 €
- Kinderzulage Kind 1: 300 €
- Kinderzulage Kind 2: 300 €
- Gesamtförderung: 1.200 € – das entspricht einer effektiven Förderquote von 40 %!
Die Kinderzulage wird zusätzlich zur Grundzulage gewährt. Sie ist nicht auf die 3.000 €-Grenze der Grundzulage angerechnet. Eltern zahlen also effektiv: eigene 3.000 € + Grundzulage 600 € + Kinderzulagen.
3. Der Berufseinsteiger-Bonus
Wer das AV-Depot vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält in den ersten drei Jahren zusätzlich 200 € pro Jahr – unabhängig von der Einzahlungshöhe.
- Maximaler Gesamtbonus: 3 × 200 € = 600 €
- Kombination mit Grundzulage möglich
- Keine Mindesteinzahlung für den Bonus notwendig
Gerade für junge Menschen ist dieser Bonus besonders wertvoll: 200 €, die mit 22 Jahren investiert werden, wachsen bei 7 % Rendite in 45 Jahren auf über 4.300 € an.
4. Das absolute Maximum herausholen
Wer alle Förderbausteine kombiniert, erzielt folgende jährliche Maximalförderung:
| Förderkomponente | Maximalbetrag/Jahr |
|---|---|
| Grundzulage (20 % von 3.000 €) | 600 € |
| Kinderzulage pro Kind (25 % von 1.200 €) | 300 € |
| Berufseinsteiger-Bonus (max. 3 Jahre) | 200 € |
| Maximal mit 2 Kindern + Bonus (Jahr 1–3) | 1.400 € |
5. Wie wird die Zulage beantragt?
Die Zulage wird nicht automatisch ausgezahlt – Sie müssen sie aktiv beantragen oder Ihren Anbieter damit beauftragen. In der Praxis bieten fast alle zertifizierten AV-Depot-Anbieter einen Dauerzulageantrag an:
- Sie ermächtigen den Anbieter einmalig, die Zulage jährlich zu beantragen.
- Der Anbieter stellt den Antrag bei der Zentralen Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA).
- Die Zulage wird direkt auf Ihr AV-Depot überwiesen und dort investiert.
Wichtig: Der Antrag muss spätestens 2 Jahre nach Ablauf des Beitragsjahres gestellt werden. Wer das verpasst, verliert den Zulageanspruch für dieses Jahr.
6. Wann müssen Zulagen zurückgezahlt werden?
Erhaltene Zulagen müssen zurückgezahlt werden, wenn:
- Das AV-Depot vorzeitig aufgelöst wird (vor dem 62. Lebensjahr)
- Die Fördervoraussetzungen rückwirkend nicht mehr erfüllt werden (z. B. Verlust der Rentenversicherungspflicht)
- Das Kapital zweckwidrig verwendet wird
Bei regulärer Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr bleiben alle Zulagen erhalten. Sie werden dann aber als Einkommen versteuert.