Neben der staatlichen Förderung ist der Steuerhebel der zweite große Vorteil des AV-Depots. Wer die Mechanismen versteht, kann über die Laufzeit eines Vertrags sechsstellige Beträge an Steuerersparnis realisieren.
1. Das Grundprinzip: Nachgelagerte Besteuerung
Das AV-Depot funktioniert nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Sie versteuern nicht jetzt (während des Sparens), sondern später (bei Auszahlung im Rentenalter). Warum ist das vorteilhaft?
- Steuerstundung: Gewinne, die heute nicht versteuert werden, bleiben im Depot und erwirtschaften ihrerseits weitere Rendite. Der Zinseszins-Effekt wirkt auf dem vollen Betrag.
- Steuersatzarbitrage: Im Rentenalter ist der persönliche Einkommensteuersatz typischerweise deutlich niedriger als im Erwerbsleben. Sie zahlen die Steuer also zum günstigsten Zeitpunkt.
2. Steuerfreiheit in der Ansparphase
Innerhalb des AV-Depots fallen in der Ansparphase keinerlei Ertragssteuern an:
| Steuerart | Normales ETF-Depot | AV-Depot (Ansparphase) |
|---|---|---|
| Abgeltungssteuer (25 %) auf Kursgewinne | ❌ Ja | ✅ Nein |
| Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer) | ❌ Ja | ✅ Nein |
| Kirchensteuer (ggf. 8–9 %) | ❌ Ja (wenn KM) | ✅ Nein |
| Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds | ❌ Ja | ✅ Nein |
| Steuer auf Dividenden/Ausschüttungen | ❌ Ja | ✅ Nein |
Das bedeutet: Statt 25 % + Soli = effektiv 26,375 % auf jeden realisierten Gewinn zahlen Sie im AV-Depot 0 % – das gesamte Kapital wächst ungebremst weiter.
3. Besteuerung in der Auszahlungsphase
Ab Renteneintritt werden Auszahlungen aus dem AV-Depot als sonstige Einkünfte (§ 22 EStG) mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Dieser liegt bei den meisten Rentnern deutlich unter dem Satz im Erwerbsleben:
Typische Steuersatz-Entwicklung
- Erwerbsleben (Grenzsteuersatz): 30–42 % (je nach Einkommen)
- Rentenalter (Grenzsteuersatz): 15–25 % (typisch für GRV-Rentner)
- Ersparnis: 10–25 Prozentpunkte weniger Steuer auf jeden ausgezahlten Euro
Wichtig: Besteuert wird der gesamte Auszahlungsbetrag (also Einzahlungen + Gewinne + Zulagen), nicht nur der Gewinnanteil. Das klingt zunächst nachteilig, ist aber in der Summe durch die steuerfreie Wachstumsphase deutlich vorteilhafter als die Alternative.
4. Vergleich: AV-Depot vs. normales ETF-Depot
Szenario: 200 €/Monat, 30 Jahre, 7 % Rendite p.a.
Normales ETF-Depot (Abgeltungssteuer läuft jährlich mit):
- Endkapital brutto: ca. 228.000 €
- Bezahlte Steuern über 30 Jahre (Abgeltungssteuer auf jährliche Gewinne): ca. 32.000 €
- Verbleibendes Nettokapital: ca. 196.000 €
AV-Depot (steuerfreies Wachstum, Steuer bei Auszahlung mit 20 % pers. Steuersatz):
- Endkapital brutto: ca. 228.000 € (kein jährlicher Steuerabzug!)
- Steuer bei Auszahlung (20 % auf gesamte Auszahlung): ca. 45.600 €
- Netto nach Steuer: ca. 182.400 €
Plus staatliche Förderung (600 €/Jahr × 30 Jahre = 18.000 € inkl. Rendite ca. 45.000 €)
Gesamtergebnis AV-Depot nach Steuern und mit Förderung: ca. 227.000 € – rund 31.000 € mehr als das normale Depot.
5. Sonderausgabenabzug
Zusätzlich zur Zulage können Beiträge zum AV-Depot als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Das lohnt sich besonders für Personen mit hohem Steuersatz:
- Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug: 3.000 € eigene Beiträge + erhaltene Zulagen (der genaue Höchstbetrag wird noch gesetzlich fixiert)
- Das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulage oder Steuererstattung vorteilhafter ist (Günstigerprüfung)
- Bei hohem Einkommen übersteigt die Steuerersparnis die Zulage – das Finanzamt zahlt dann die Differenz als Erstattung
6. Steuerstrategie für Renteneinsteiger
Wer das AV-Depot steueroptimiert nutzen will, sollte folgendes beachten:
- Thesaurierende ETFs wählen: Keine Ausschüttungen, kein Reinvestitionsstress, kein unnötiger Steueraufwand (im normalen Depot wäre die Vorabpauschale ein Thema – im AV-Depot entfällt sie).
- Auszahlung strecken: Nicht alles auf einmal beziehen. Durch gestaffelte Jahresauszahlungen bleibt der persönliche Steuersatz niedrig.
- Mit Renteneinkommensgrenzen planen: Der Grundfreibetrag (2026: 11.784 €/Jahr) und eventuelle Freibeträge können dazu beitragen, dass ein Teil der Auszahlungen steuerfrei bleibt.