Das Altersvorsorgedepot – So funktioniert das neue System
Die pAV-Reform ab 2027: Was sich ändert, was bleibt, was das für Ihren Ruhestand bedeutet.
🕑 Lesezeit ca. 10 Minuten · Stand: April 2026
Deutschland hat sein Rentensystem reformiert. Ab dem 1. Januar 2027 löst das neue Altersvorsorgedepot die bisherige Riester-Rente als staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt ab. Die Reform behebt die fundamentalsten Schwächen des alten Systems – und bietet gleichzeitig neue Chancen für jeden, der fürs Alter vorsorgen will.
1. Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot (kurz: AV-Depot oder pAV-Depot) ist ein zertifiziertes Wertpapierdepot, das speziell für die private Altersvorsorge konzipiert ist. Es ersetzt die Riester-Rente und kombiniert drei Vorteile in einem Produkt:
- Staatliche Förderung (Zulage auf eigene Einzahlungen)
- Steuerfreies Wachstum in der Ansparphase
- Volle Investition in Wertpapiere wie ETFs – ohne Beitragsgarantie-Pflicht
2. Die neue Förderung im Detail
Das Herzstück des AV-Depots ist die staatliche Co-Finanzierung. Für jeden Euro, den Sie selbst einzahlen, zahlt der Staat einen Anteil dazu. Das System funktioniert in drei Stufen:
Grundzulage: 20 Cent pro Euro
Der Staat co-finanziert Ihre eigenen Einzahlungen mit 20 %. Gefördert werden eigene Einzahlungen bis zu 3.000 € pro Jahr. Die maximale Grundzulage beträgt damit 600 € pro Jahr.
Ab 2030 soll die Förderobergrenze auf 3.500 € steigen (max. 700 € Zulage).
Kinderzulage: 25 Cent pro Euro
Für jedes Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, gibt es eine zusätzliche Förderung von 25 % auf Einzahlungen bis zu 1.200 € je Kind pro Jahr. Das ergibt eine maximale Kinderzulage von 300 € je Kind pro Jahr.
Rechenbeispiel: 2 Kinder × 300 € = 600 € Kinderzulage + 600 € Grundzulage = 1.200 € staatliche Förderung pro Jahr.
Berufseinsteiger-Bonus: 200 € jährlich
Wer das AV-Depot vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält zusätzlich einen Berufseinsteiger-Bonus von 200 € pro Jahr – für maximal 3 Jahre (insgesamt max. 600 € einmalig). Dieser Bonus soll den frühzeitigen Start und den Zinseszins-Effekt belohnen.
Förderung auf einen Blick – Jahresübersicht
| Konstellation | Eigene Einzahlung | Staatliche Förderung | Gesamt pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Single, keine Kinder | 3.000 € | 600 € | 3.600 € |
| Ehepaar, 1 Kind | 3.000 € | 600 € + 300 € = 900 € | 3.900 € |
| Ehepaar, 2 Kinder | 3.000 € | 600 € + 600 € = 1.200 € | 4.200 € |
| Berufseinsteiger (<25 J.) | 3.000 € | 600 € + 200 € Bonus | 3.800 € |
3. Steuerliche Behandlung
Das AV-Depot folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung:
In der Ansparphase: komplett steuerfrei
- Keine Abgeltungssteuer (25 % + Soli) auf Kursgewinne
- Keine Vorabpauschale auf thesaurierende ETFs
- Keine Steuer auf Dividenden/Ausschüttungen
Das gesamte Kapital wächst über Jahrzehnte ungemindert durch Steuern. Der Zinseszins-Effekt arbeitet auf dem vollen Betrag.
In der Auszahlungsphase: Einkommensteuer
Die Auszahlungen aus dem AV-Depot werden als sonstige Einkünfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Da dieser im Rentenalter typischerweise deutlich unter dem Arbeitssteuersatz liegt (viele Rentner zahlen 15–20 % statt 30–42 % während des Erwerbslebens), ergibt sich ein echter Steuerstundungseffekt.
Steuervergleich: AV-Depot vs. normales Depot
Ein Arbeitnehmer mit 42 % Grenzsteuersatz spart 200 €/Monat über 30 Jahre. Im normalen Depot fallen jährlich Steuern auf Gewinne an. Im AV-Depot nicht. Bei Renteneintritt liegt der Steuersatz bei 20 %.
Ergebnis: Das AV-Depot produziert trotz späterer Besteuerung in diesem Beispiel rund 18–25 % mehr Nettorendite als ein vergleichbares normales ETF-Depot.
4. Auszahlung im Alter
Das AV-Depot ist zweckgebunden für die Altersvorsorge. Die wichtigsten Regeln:
- Frühester Auszahlungsbeginn: Ab Vollendung des 62. Lebensjahres (für spätere Jahrgänge: 67. Lebensjahr)
- Mindestlaufzeit: Das angesparte Kapital muss rechnerisch mindestens bis zum 85. Lebensjahr reichen
- Kein Versicherungszwang: Anders als bei Riester müssen Sie keine lebenslange Rentenversicherung abschließen. Ein reiner Entnahmeplan direkt aus dem Depot ist möglich.
- Teilentnahmen: Zulässig, soweit die 85-Jahre-Regel eingehalten wird
- Vererbbarkeit: Im Todesfall wird das Restkapital vererbt (nach Rückzahlung der erhaltenen Zulagen, soweit gesetzlich vorgesehen)
5. Wer profitiert am meisten?
Das AV-Depot ist grundsätzlich für alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer offen. Besonders stark profitieren:
- Familien mit Kindern: Die Kinderzulage kann die staatliche Förderung auf über 1.200 €/Jahr steigern.
- Junge Berufseinsteiger unter 25: Langer Anlagehorizont + Berufseinsteiger-Bonus = maximaler Zinseszins-Effekt.
- Geringverdiener: Die Förderquote von 20 % ist relativ höher als beim alten Riester-System – und auch kleine Einzahlungen werden effektiv gefördert.
- Selbstständige (eingeschränkt): Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung können das AV-Depot nicht nutzen.
6. Was passiert mit alten Riester-Verträgen?
Bestehende Riester-Verträge laufen weiter – sie werden nicht automatisch umgestellt. Es gibt jedoch die Möglichkeit einer kostengünstigen Übertragung des Riester-Guthabens in ein neues AV-Depot. Dabei fallen keine Steuern oder Zulagenrückforderungen an, sofern die gesetzlichen Übertragungsregeln eingehalten werden.
Ob eine Übertragung sinnvoll ist, hängt von den Konditionen des alten Vertrags, dem Übertragungsaufwand und den Kosten des neuen AV-Depots ab. Eine individuelle Beratung durch einen unabhängigen Finanzberater ist hier empfehlenswert.