Das Altersvorsorgedepot Schritt für Schritt erklärt

Deutschland hat sein Rentensystem reformiert. Ab dem 1. Januar 2027 löst das neue Altersvorsorgedepot die bisherige Riester-Rente als staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt ab. Die Reform behebt die fundamentalsten Schwächen des alten Systems – und bietet gleichzeitig neue Chancen für jeden, der fürs Alter vorsorgen will.

1. Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot (kurz: AV-Depot oder pAV-Depot) ist ein zertifiziertes Wertpapierdepot, das speziell für die private Altersvorsorge konzipiert ist. Es ersetzt die Riester-Rente und kombiniert drei Vorteile in einem Produkt:

  • Staatliche Förderung (Zulage auf eigene Einzahlungen)
  • Steuerfreies Wachstum in der Ansparphase
  • Volle Investition in Wertpapiere wie ETFs – ohne Beitragsgarantie-Pflicht
Wichtiger Unterschied zur Riester-Rente: Die alte Riester-Rente hatte eine gesetzliche Beitragsgarantie – der Anbieter musste zum Renteneintritt mindestens alle eingezahlten Beiträge zurückgeben. Das zwang Versicherer, einen Großteil des Geldes in sichere, aber renditelose Anleihen zu investieren. Beim AV-Depot entfällt diese Pflicht. Das Risiko ist höher – aber auch die Renditechance.

2. Die neue Förderung im Detail

Das Herzstück des AV-Depots ist die staatliche Co-Finanzierung. Für jeden Euro, den Sie selbst einzahlen, zahlt der Staat einen Anteil dazu. Das System funktioniert in drei Stufen:

Grundzulage: 20 Cent pro Euro

Der Staat co-finanziert Ihre eigenen Einzahlungen mit 20 %. Gefördert werden eigene Einzahlungen bis zu 3.000 € pro Jahr. Die maximale Grundzulage beträgt damit 600 € pro Jahr.

Ab 2030 soll die Förderobergrenze auf 3.500 € steigen (max. 700 € Zulage).

Kinderzulage: 25 Cent pro Euro

Für jedes Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, gibt es eine zusätzliche Förderung von 25 % auf Einzahlungen bis zu 1.200 € je Kind pro Jahr. Das ergibt eine maximale Kinderzulage von 300 € je Kind pro Jahr.

Rechenbeispiel: 2 Kinder × 300 € = 600 € Kinderzulage + 600 € Grundzulage = 1.200 € staatliche Förderung pro Jahr.

Berufseinsteiger-Bonus: 200 € jährlich

Wer das AV-Depot vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält zusätzlich einen Berufseinsteiger-Bonus von 200 € pro Jahr – für maximal 3 Jahre (insgesamt max. 600 € einmalig). Dieser Bonus soll den frühzeitigen Start und den Zinseszins-Effekt belohnen.

Förderung auf einen Blick – Jahresübersicht

KonstellationEigene EinzahlungStaatliche FörderungGesamt pro Jahr
Single, keine Kinder3.000 €600 €3.600 €
Ehepaar, 1 Kind3.000 €600 € + 300 € = 900 €3.900 €
Ehepaar, 2 Kinder3.000 €600 € + 600 € = 1.200 €4.200 €
Berufseinsteiger (<25 J.)3.000 €600 € + 200 € Bonus3.800 €

3. Steuerliche Behandlung

Das AV-Depot folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung:

In der Ansparphase: komplett steuerfrei

  • Keine Abgeltungssteuer (25 % + Soli) auf Kursgewinne
  • Keine Vorabpauschale auf thesaurierende ETFs
  • Keine Steuer auf Dividenden/Ausschüttungen

Das gesamte Kapital wächst über Jahrzehnte ungemindert durch Steuern. Der Zinseszins-Effekt arbeitet auf dem vollen Betrag.

In der Auszahlungsphase: Einkommensteuer

Die Auszahlungen aus dem AV-Depot werden als sonstige Einkünfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Da dieser im Rentenalter typischerweise deutlich unter dem Arbeitssteuersatz liegt (viele Rentner zahlen 15–20 % statt 30–42 % während des Erwerbslebens), ergibt sich ein echter Steuerstundungseffekt.

Steuervergleich: AV-Depot vs. normales Depot

Ein Arbeitnehmer mit 42 % Grenzsteuersatz spart 200 €/Monat über 30 Jahre. Im normalen Depot fallen jährlich Steuern auf Gewinne an. Im AV-Depot nicht. Bei Renteneintritt liegt der Steuersatz bei 20 %.

Ergebnis: Das AV-Depot produziert trotz späterer Besteuerung in diesem Beispiel rund 18–25 % mehr Nettorendite als ein vergleichbares normales ETF-Depot.

4. Auszahlung im Alter

Das AV-Depot ist zweckgebunden für die Altersvorsorge. Die wichtigsten Regeln:

  • Frühester Auszahlungsbeginn: Ab Vollendung des 62. Lebensjahres (für spätere Jahrgänge: 67. Lebensjahr)
  • Mindestlaufzeit: Das angesparte Kapital muss rechnerisch mindestens bis zum 85. Lebensjahr reichen
  • Kein Versicherungszwang: Anders als bei Riester müssen Sie keine lebenslange Rentenversicherung abschließen. Ein reiner Entnahmeplan direkt aus dem Depot ist möglich.
  • Teilentnahmen: Zulässig, soweit die 85-Jahre-Regel eingehalten wird
  • Vererbbarkeit: Im Todesfall wird das Restkapital vererbt (nach Rückzahlung der erhaltenen Zulagen, soweit gesetzlich vorgesehen)
Vorzeitige Kündigung: Wer das AV-Depot vor dem 62. Lebensjahr auflöst, muss alle erhaltenen staatlichen Zulagen zurückzahlen. Die erzielten Kapitalgewinne werden dann vollständig nachversteuert. Eine vorzeitige Kündigung ist daher nur im Notfall sinnvoll.

5. Wer profitiert am meisten?

Das AV-Depot ist grundsätzlich für alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer offen. Besonders stark profitieren:

  • Familien mit Kindern: Die Kinderzulage kann die staatliche Förderung auf über 1.200 €/Jahr steigern.
  • Junge Berufseinsteiger unter 25: Langer Anlagehorizont + Berufseinsteiger-Bonus = maximaler Zinseszins-Effekt.
  • Geringverdiener: Die Förderquote von 20 % ist relativ höher als beim alten Riester-System – und auch kleine Einzahlungen werden effektiv gefördert.
  • Selbstständige (eingeschränkt): Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung können das AV-Depot nicht nutzen.

6. Was passiert mit alten Riester-Verträgen?

Bestehende Riester-Verträge laufen weiter – sie werden nicht automatisch umgestellt. Es gibt jedoch die Möglichkeit einer kostengünstigen Übertragung des Riester-Guthabens in ein neues AV-Depot. Dabei fallen keine Steuern oder Zulagenrückforderungen an, sofern die gesetzlichen Übertragungsregeln eingehalten werden.

Ob eine Übertragung sinnvoll ist, hängt von den Konditionen des alten Vertrags, dem Übertragungsaufwand und den Kosten des neuen AV-Depots ab. Eine individuelle Beratung durch einen unabhängigen Finanzberater ist hier empfehlenswert.

7. Häufige Fragen (FAQ)

Ja. Es gibt keine gesetzliche Mindesteinzahlung. Auch kleine Beträge ab 25–50 €/Monat werden gefördert. Die Förderquote von 20 % gilt unabhängig vom Einzahlungsbetrag (bis zur Jahresobergrenze von 3.000 €).

Beamte sind in der Regel förderberechtigt, da sie Versorgungsansprüche gegenüber dem Staat haben. Selbstständige ohne Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung sind grundsätzlich nicht förderberechtigt. Hier empfiehlt sich die Prüfung durch einen Steuerberater.

Das AV-Depot ist nicht an Ihren Arbeitgeber gebunden. Sie können die Beiträge jederzeit reduzieren, aussetzen oder wieder erhöhen. In Zeiten ohne Einzahlung wächst das bereits investierte Kapital weiter – und die staatlichen Zulagen der Vorjahre verbleiben im Depot.

Konkrete Regelungen zur Wohnförderung (vergleichbar dem alten "Wohn-Riester") werden noch erwartet. Nach aktuellem Stand (April 2026) ist das AV-Depot primär für die Rentenvorsorge konzipiert. Beobachten Sie die Gesetzgebung und fragen Sie beim Anbieter nach.
Rechtlicher Hinweis: Alle Artikel auf AV-Depot24 dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Die beschriebenen gesetzlichen Parameter basieren auf dem Stand April 2026 und können sich durch Gesetzesänderungen anpassen. Bitte konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation einen qualifizierten Steuerberater oder Finanzberater. Historische Renditen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse.
← Zum Förderrechner ETF-Ratgeber →